Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weissenböck ECO Facility Services
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbedingungen, die zwischen Weissenböck ECO Facility Services, Lavinia Weissenböck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutzbaren vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Dienstleistungserbringung zustande.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen und Pflichten
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Technik.
3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4.4 Die angebotenen Preise sind grundsätzlich Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist die Rechnung vom Kunden binnen 14.Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder die sonstigen, für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (insb. bei Beauftragung eines Rechtsanwalts) zu tragen.
5. Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote
5.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen von Vermittlern, … etc. übernehmen wir keine Haftung.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und bloßen Vermögensschäden sind ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz für Leistungen des Kunden an Dritte ohne vorheriges Anerkenntnis von Weissenböck Eco Facility Services, Lavinia Weissenböck.
6.2 Der private Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Leistung binnen 24 Stunden nach Erbringung schriftlich anzuzeigen.
6.3 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unternehmer müssen jedoch von uns erbrachte Dienstleistungen bzw. gelieferten Ware innerhalt dreier Werktage ab Beendigung der Dienstleistung bzw. Empfang der Ware auf etwaige Mängel untersuchen und uns diese spätestens innerhalt einer Woche schriftlich anzeigen, andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen ist.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Verbraucherdaten werden lediglich an verbundene Unternehmen und Subdienstlester im erforderlichen Ausmaß weitergegeben. Der Auftraggeber gestattet, dass im Zuge dieses Vertragsverhältnisses bekanntgegebene personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber bestätigt hiermit die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimmt dieser hiermit ausdrücklich zu.
7.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers einsehbar.
8. Diverses
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle in der Vereinbarung beschriebenen Leistungen, ohne gesonderte Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen jederzeit vollständig oder auch nur teilweise an Subunternehmer weitergeben kann. An Ort der Leistungserbringung hat der Kunde Zugang zu Wasser und Strom sicherzustellen. Der Kunde trägt die Kosten, di für den Verbrauch von Strom und Wasser anfallen.
9. Schriftform
Die Vertragsparteien erklären, dass im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung keinen Nebenabreden getroffen werdden. Nebenabreden und/oder Änderungen des Vertrages oder dieser ABG sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, andernfalls sie unwirksam sind.
10. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtssprechung, Technik, Produkt- und/oder Leistungsangebot oder auch auch aus anderen Gründen fortlaufend anzupassen und zu verändern.
12 Besondere Bedingungen
12.1 Hausbetreuung, Haus- und Unterhaltsreinigung
Weissenböck Eco Facility Services erbring die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen unter größtmöglicher Sorgfalt und sachgerecht unter Einsatz von erprobten (Reinigungs-)Mitteln, Geräten und Maschinen, welche von Weissenböck Eco Facility Services beigebracht werden. Weissenböck Eco Facility Services sichert dem Auftraggeber zu, seine MitarbeiterInnen vorab über die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallprävention zu belehren.
Sofern nicht ausdrücklich Abweichend vereinbart wird, erbringt die Weissenböck Eco Facility Services die vereinbarten Dienstleistungen werktags von 07.00 bis 18.00 Uhr. Für Wochenend- Feiertag- und Nachteinsätze werden Zuschlag verrechnet. Ist der zu Reinigung vorgesehene Tag ein Feiertag, erfolgt die Reinigung im Falle einer einmal wöchentlichen Reinigung an einem anderen Werktag in der jeweiligen Woche. In allen anderen Fällen entfällt die Reinigung ohne Reduzierung des Entgelts im Rahmen einer Pauschalvereinbarung.
Die beauftragen Dienstleistungen und der vereinbarte Entgelt beziehen sich auf übliche Verschmutzungen, Dienstleistungen zur Beseitigung über das übliche Ausmaß hinausragende Verschmutzungen (z.B. Baustellenschmutz) bzw. besonders hartnäckige ( Lackreste, Teerrückstände, Wachsflecken etc.) giftige, gesundheitsschädliche oder ekelerregende Verschmutzungen (Erbrochenes, Fäkalien, größere Blutspuren) werden nur gegen zusätzliches Entgelt erbracht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Gefahrenstellen (schwer erreichbare Stellen oder freiliegende Stromkabel) erkennbar zu warnen oder den Zugang gänzlich zu verhindern.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner etwaige Betriebssperren oder geplante Betriebsschließungen (insb. Betriebsurlaube) zur besseren Planbarkeit des Personaleinsatzes zumindest drei Wochen im Voraus bekanntzugeben.
Weissenböck Eco Facility Services haftete insbesondere nicht für Beschädigungen und Mangelfolgeschäden an Fußböden oder anderen zu reinigenden (Ober-)Flächen infolge des Einsatzes eines zugelassenen Reinigungsmittels für entsprechende Oberfläche und beschreibungskonforme Anwendung durch ihre Mitarbeiterinnen oder wenn die Dienstleistung ausdrücklich vom Auftraggeber gefordert wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf heikle bzw. speziell zu behandelnde Oberflächen hinzuweisen. Allfällige Beschädigungen, die (grob) schuldhaft durch unsere MitarbeiterInnen verursacht wurden, sind binnen 3 Werktagen schriftlich bekannt zu geben, andernfalls keine Haftung für Beschädigungen an diesen Oberflächen/Gegenständen übernommen wird und eine Ersatzleistung ausgeschlossen ist.
Entgelt / Dauer des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Auftraggeber als auch von Weissenböck Eco Facility Services schriftlich mit zweimonatiger Frist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Keinesfalls kann der Auftraggeber eine Beendigung des Vertrages bewirken, indem er offene Forderungen des Auftraggebers aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, aus welchem Grund auch immer, nicht begleicht.
Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind auf der Website des Auftragnehmers abrufbar. Änderungen bleiben vorbehalten.
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